Arbeitslose
Arbeitsvermittlung |
Wenn Ihnen gekündigt wurde, melden Sie sich so schnell wie möglich persönlich bei der Gemeindeverwaltung an, spätestens aber am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen. |
Arbeitslosenkasse |
Anlässlich des Erstgesprächs bei der Gemeindeverwaltung erhalten Sie eine Liste von Arbeitslosenkassen. Sie können die Kasse frei wählen. An die gewählte Kasse sind Sie dann während der gesamten Rahmenfrist gebunden. Um Arbeitslosenentschädigung zu erhalten (die Ihnen jeden Monat von Ihrer Arbeitslosenkasse ausbezahlt wird), müssen Sie der gewählten Kasse folgende Dokumente vorlegen:
Helfen Sie Ihrer Arbeitslosenkasse, so schnell wie möglich die Höhe Ihrer Entschädigung festzulegen, damit sie Ihnen diese auszahlen kann. Lassen Sie ihr alle nötigen, ausgefüllten Dokumente immer so früh wie möglich zukommen. |