Sind Sie in Neuendorf neu zugezogen? Wir heissen Sie ganz herzlich willkommen!
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit Ihrem Zuzug bei uns am Schalter (Fr. 20.-- Schweizer und EU-/EFTA-Staaten / Fr. 45.-- Drittstaaten) anmelden. Denken Sie daran, dass Sie sich bei Ihrem bisherigen Wohnort zuerst abmelden.
Schweizer Bürger
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Für die Anmeldung melden Sie sich bei der Gemeindeverwaltung. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: - Heimatschein jeder zuziehenden Person - Gültige Krankenversicherungs-Police jeder zuziehenden Persone (evtl. Versicherungskarte) - Familienbüchlein oder Familienausweis (falls anderer Zivilstand als ledig und/oder Zuzug mit minderjährigen Kindern erfolgt) - Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete - situationsabhängig (durch Vermieter/Liegenschaftsverwaltung und Mieter unterzeichnet) - Scheidungsurteil- oder Trennungsurteil mit Rechtskraftsdatum (falls geschieden oder gerichtlich getrennt) - Nachweis Kirchenaustritt (sofern konfessionslos) - Hundebüchlein (falls Hundebesitzer) - Weitere Dokumente können je nach Familienkonstellation notwendig sein und werden bei der Anmeldung eingefordert (z. B. Sorgerechtsvereinbarungen, KESB-Entscheide, etc.)
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Ausländische Staatsangehörige
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Für die Anmeldung melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung. Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen: - Gültiger Reisepass oder Identitätskarte jeder zuziehenden Person - Geburtsschein (oder anderes Dokument mit den verifizierten Personalien, insbesondere Elternnamen) - Ausländerausweis oder Einreisebewilligung (bzw. Arbeitsbewilligung) jeder zuziehenden Person - Gültige Krankenversicherungs-Police jeder zuziehenden Person (evtl. Versicherungskarte) (sofern im Heimatland eine gültige und ausreichende Krankenversicherung vorhanden ist, braucht es ein sog. Befreiungsgesuch - Formular bei uns erhältlich) - Familienbüchlein oder Familienausweis (falls anderer Zivilstand als ledig und/oder Zuzug mit minderjährigen Kindern erfolgt) - Scheidungsurteil- oder Trennungsurteil mit Rechtskraftsdatum (falls geschieden oder gerichtlich getrennt) - Nachweis Kirchenaustritt (sofern konfessionslos) - Arbeitsvertrag - Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete - situationsabhängig (durch Vermieter/Liegenschaftsverwaltung und Mieter unterzeichnet) - Hundebüchlein (falls Hundebesitzer) - Weitere Dokumente können je nach Familienkonstellation notwendig sein und werden bei der Anmeldung eingefordert (z. B. Kantonswechsel, Anmeldung als nichterwerbstätige Person, Sorgerechtsvereinbarungen, KESB-Entscheide, etc.)
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Wochenaufenthalter/in
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Für die Anmeldung als Wochenaufenthalter/in melden Sie sich bitte am Schalter der Gemeindeverwaltung. Bringen Sie folgende Unterlagen mit: - Heimatausweis/Interimsausweis - Gültige Krankenversicherungs-Police jeder zuziehenden Person (evtl. Versicherungskarte) - Familienbüchlein oder Familienausweis (falls anderer Zivilstand als ledig und/oder Zuzug mit minderjährigen Kindern erfolgt) - Mietnachweis oder Bestätigung der Untermiete - situationsabhängig (durch Vermieter/Liegenschaftsverwaltung und Mieter unterzeichnet) - Arbeitsvertrag - Weitere Dokumente können je nach Familienkonstellation notwendig sein und werden bei der Anmeldung eingefordert (z. B. Sorgerechtsvereinbarungen, KESB-Entscheide, etc.)
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TV- und Radiogebühren |
Diese werden von der SERAFE in Rechnung gestellt. Dies bezieht die jeweiligen Daten aus den Einwohnerregistern. |